Seminar für Physiotherapeut:innen und Praxisverantwortliche Ärztinnen und Ärzte können zukünftig eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Der Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung gilt ab 01.11.24, zunächst für diverse Erkrankungen im Schulterbereich. Bei der Durchführung und Abrechnung der Behandlungen gibt es Einiges zu beachten. Physiotherapeut:innen entscheiden selbst über Heilmittel und Behandlungsanzahl. Ein Screening vor der Behandlung wird somit unverzichtbar, und die physiotherapeutische Befunderhebung nach ICF-Standard ist vorgeschrieben. Physiotherapeut:innen müssen den Behandlungsplan erstellen und tragen auch die Verantwortung für die Wiederholungsdiagnostik
158,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. (inkl. Schulungsunterlagen, Getränke und Snacks)
Mit der Angabe einer abweichenden Rechnungsanschrift erkläre ich, dass die im folgenden benannte Firma die Kosten meiner Teilnahme trägt.