Seit dem 01. Januar 2020 werden mit dem neuen Pflegeberufegesetz klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter:innen gestellt. Es wird für die Praxisanleiter:innen verpflichtend, jährlich eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden zu absolvieren und gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (PflAPrV §4 Abs.3). Mit der 24h Fortbildung für Praxisanleiter:innen werden pädagogische Fähigkeiten und Methoden gefestigt und erweitert. Insbesondere die Verzahnung der Lernorte steht im Fokus. Ziel ist damit die Ausbildungsqualität kontinuierlich zu verbessern.
450,00 €* für 24 Unterrichtsstunden pro Teilnehmer:in (alle Module)
150,00 €* für je 8 Unterrichtsstunden (pro Modul)
inkl. Schulungsunterlagen und Materialkosten *umsatzsteuerfrei
Mit der Angabe einer abweichenden Rechnungsanschrift erkläre ich, dass die im folgenden benannte Firma die Kosten meiner Teilnahme trägt.