Seit dem 01. Januar 2020 werden mit dem neuen Pflegeberufegesetz klare Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter:innen gestellt. Es wird für die Praxisanleiter:innen verpflichtend, jährlich eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden zu absolvieren und gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (PflAPrV §4 Abs.3). Mit der 24h Fortbildung für Praxisanleiter:innen werden pädagogische Fähigkeiten und Methoden gefestigt und erweitert. Insbesondere die Verzahnung der Lernorte steht im Fokus. Ziel ist damit die Ausbildungsqualität kontinuierlich zu verbessern.
372,00 € für 24 Unterrichtsstunden pro Teilnehmer:in bzw. 3 x 124,00 € für je 8 Unterrichtsstunden inkl. Schulungsunterlagen und Materialkosten umsatzsteuerfrei
Mit der Angabe einer abweichenden Rechnungsanschrift erkläre ich, dass die im folgenden benannte Firma die Kosten meiner Teilnahme trägt.