Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Zuschüsse zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie weitere attraktive Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Sie erhalten als Teilnehmer:in an der Aufstiegsfortbildung anteilige Kostenübernahmen nicht nur für die Lehrgangskosten, sondern auch als Bonbon für die späteren bestandenen Prüfungen. Jeder, der die Zugangsvoraussetzungen für die späteren Prüfungen mitbringt, kann die Förderung Aufstiegs-BAföG beantragen - und das selbst dann, wenn er bereits einmal in den Genuss einer solchen Förderung gekommen ist.
Alle umfassenden Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage des Aufstiegs-BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Natürlich unterstützt Sie das Institut gern bei der Erledigung und Beantragung dieser Formalitäten zum Aufstiegs-BAföG.
Bildungsscheck für Unternehmen
Unternehmen in Handel und Wirtschaft aufgepasst! Weiterbildung für die Mitarbeiter:innen kann kostengünstig abgerechnet werden.
Mit Hilfe des Förderinstrumentes Bildungsscheck erhalten Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen finanzielle Förderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern, maximal in Höhe von 75% der gesamten Weiterbildungskosten. Diese Art der Förderung soll den Unternehmen dazu dienen, Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter:innen zu festigen und zu erweitern. Umfassende Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) sowie bei der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern.
Die Handelsakademie Nord entspricht mit ihrer Anerkennung als staatlich-anerkannte Einrichtung der Weiterbildung den Förderrichtlinen, so dass unsere Angebote der Seminare sowie Beratungen und Angebote in Unternehmen über den Bildungsscheck in Höhe der anteilig möglichen Kosten abgerechnet werden können.
Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)
Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Gefördert wird die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen für die
- berufliche Weiterbildung,
- politische Weiterbildung oder
- Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Gefördert werden Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes.