Praxisanleiter:innen im Rettungsdienst sind für die berufspraktische Ausbildung der Auszubildenden im Rettungsdienst zuständig. Mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter:innen werden seit dem 01.01.2021 eindeutige Qualifikationsanforderungen an Praxisanleiter:innen gestellt. So sind Praxisanleiter:innen verpflichtet, jährlich eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden zu absolvieren und gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Mit der 24h-Fortbildung für Praxisanleiter:innen werden pädagogische Fähigkeiten und Methoden gefestigt und erweitert mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität kontinuierlich zu verbessern.
Die Aufgabenfelder von Praxisanleiter:innen im Rettungsdienst sind vielfältig. Von der praktischen Ausbildung angehender Notfallsanitäter:innen über die Planung und Durchführung interner Fortbildungen bis hin zur Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren - das Aufgabenspektrum stellt hohe Anforderungen an Praxisanleiter:innen. Sie benötigen fundierte pädagogisch-fachliche Kenntnisse und müssen darüber hinaus über ein hohes Maß an Sozial- und Selbstkompetenz verfügen.
Um diese Kompetenzen erhalten und ausbauen zu können und aktuellen Ausbildungsstandards gerecht zu werden, sieht die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter seit dem 01.01.2021 eine Fortbildungspflicht für alle Praxisanleiter:innen im Umfang von 24 Stunden vor.
Die Kosten für die 24-stündige Fortbildung betragen: 450,00 Euro (inkl. Schulungsunterlagen + Material)
Die Kosten bei modularer Teilnahme betragen pro Modul: 150,00 Euro (inkl. Schulungsunterlagen + Material)
Mit der Angabe einer abweichenden Rechnungsanschrift erkläre ich, dass die im folgenden benannte Firma die Kosten meiner Teilnahme trägt.